2025-11-25

🏛️ Gefahr für alle Fotograf*innen: Verwertungsgesellschaft definiert Fotos zu Collage um und fordert vor Gericht Tantiemen zurück

Ein Palmenstrand in Thailand, Fotos aus der Südsee, ein Landschaftsfoto aus Vietnam, Fotos von Elefanten in Namibia und die kurze Frage an Sie: Wie viele Fotos sehen Sie oben? Ungefähr? Nehmen Sie sich gerne ein paar Sekunden Zeit, klicken Sie auf das Bild um es vergrößert zu betrachten (oder schauen Sie in die gratis erhältlichen E-Books (PDF) der Wimmelfotowelt-Reihe) und schätzen Sie einfach nach Bauchgefühl: 

Sind oben 10 Fotos, ca. 20 Fotos oder mehr zu sehen?

Haben Sie Ihre Schätzung im Sinn? Wie auch immer Ihre Schätzung lautet, sie lautet vermutlich nicht 0 bzw. keine Fotos. Keine Fotos bzw. 0 Fotos ist jedoch genau die Anzahl Fotos, die laut einer Verwertungsgesellschaft zu sehen sei. 

Verwertungsgesellschaften setzen sich eigentlich für die Rechte von Urheber*innen ein. Die Aufgabe der Verwertungsgesellschaften ist es eigentlich, auf der Grundlage von Wahrnehmungsverträgen die Rechte der Urheber*innen so zu vertreten, so dass einzelne Urheber*innen Tantiemen für ihre Werke (z. B. Musik, Texte, Fotos etc.) erhalten. Von der GEMA hat wahrscheinlich jede*r schon einmal gehört, doch es gibt noch eine Reihe anderer Verwertungsgesellschaften, z. B. die VG Wort, die besonders für Autor*innen relevant ist. 

Die Verwertungsgesellschaft, die für Fotograf*innen, Künstler*innen, Illustrator*innen etc. zuständig ist, wendet sich nun erstaunlicherweise gegen die Urheber*innen und versucht, das gesamte Urheberrecht bei Fotos de facto auszuhebeln, indem schlicht behauptet wird, es handele sich bei Fällen wie dem oben gezeigten überhaupt nicht um Fotos, sondern lediglich um eine "Collage", diese sei als eine einzige Abbildung "KGV" (Kunst, Grafik, Vignette) zu melden, nicht jedoch als Foto. Eine "Collage" sei kein Foto und dürfe nicht als Foto gemeldet werden und es bestehe daher kein Tantiemenanspruch für Fotos. 

Wer Fotos als Fotos meldet, obwohl es nur eine "Collage" gibt, betrüge. Bereits gezahlte Tantiemen für Fotos fordert die Verwertungsgesellschaft mit dieser Argumentation und dem Vorwurf des Betrugs (§ 263 StGB) vor dem Landgericht Köln (Az.: 18 O 97/25) zurück. In der mündlichen Verhandlung gab der Rechtsbeistand der Verwertungsgesellschaft an, die Verwertungsgesellschaft führe sehr viele solcher Verfahren (gegen Urheber*innen) durch. Fotograf*innen sind in solchen Fällen also anscheinend angeblich gar keine Fotograf*innen, sondern lediglich Betrüger*innen, die "Collagen" anfertigen, statt Fotos. Glücklicherweise gilt vorerst die Unschuldsvermutung.

Laut der "Collagen"-Perspektive der Verwertungsgesellschaft enthalten beispielsweise die neun Bände der Wimmelfotowelt-Reihe (mit jeweils über 100 Fotos pro Band) kein einziges Foto.

Wenn die Verwertungsgesellschaft es irgendwann schaffen sollte, mit ihrer "Collagen"-Argumentation höchstrichterlich das Urheberrecht für Fotografien so weit auszuhöhlen, dass z. B. Kriminelle, die Raubkopien von Fotos anfertigen, nur mehrere Fotos nebeneinander anordnen müssen, um behaupten zu können, es handele sich gar nicht mehr um Fotos, sondern um eine "Collage", können Fotograf*innen ihre Rechte nicht mehr gesetzlich geltend machen. Die Verwertungsgesellschaft scheint hier leider seit vielen Jahren sehr aktiv nicht für, sondern gegen die Interessen der Urheber*innen zu arbeiten. 

Schon jetzt schweben daher alle Fotograf*innen, die Fotos bei der Verwertungsgesellschaft gemeldet und Tantiemen erhalten haben, in akuter Gefahr, in langwierige und kostspielige Verfahren verwickelt zu werden. Es besteht für alle diese Fotograf*innen jederzeit das Riskio, in den Fokus der Verwertungsgesellschaft zu geraten, so dass sie dann mit hohen Tantiemen-Rückforderungen konfrontiert werden, weil Fotos angeblich keine Fotos sind.

Fotos sind Fotos und sollten als solche behandelt, respektiert und geschützt werden!

Fotos sind Fotos. 

Fotos sind Fotos. 

Fotos sind Fotos.