2026-01-25

🏛️ Gefahr für Verlage und Urheber*innen: Verwertungsgesellschaft fordert trotz korrekter Nachweise vor Gericht Tantiemen zurück

Viele, viele Fotos, z. B. von Elefanten in Namibia, und die kleine Schätz-Frage an Sie: Wenn über 10.000 Bücher mit diesen Fotos verkauft werden (z. B. an Familien, Bibliotheken, Kitas und Leser*innen aller Art), wie viele dieser Bücher werden dann wohl geöffnet und die Fotos darin gesehen bzw. genutzt? 9.950? Über 10.000? Ungefähr? Nehmen Sie sich gerne ein paar Sekunden Zeit, denken Sie an Familien, denken Sie an Eltern, die gemeinsam mit Ihren Kindern die Elefanten entdecken und schätzen Sie einfach nach Bauchgefühl: 

Wie viele der über 10.000 Leser*innen sehen bzw. nutzen die Fotos?

Haben Sie Ihre Schätzung im Sinn? 

Wie auch immer Ihre Schätzung lautet, sie lautet vermutlich nicht null bzw. niemand nutzt die Fotos. Keine bzw. null Nutzungen ist jedoch genau die Anzahl, die laut einer Verwertungsgesellschaft bei den über 10.000 verkauften Büchern erfolgt sein soll. 

Die Verwertungsgesellschaft hat zwar sogar strenge Regeln zu Nutzungsnachweisen im Verteilungsplan, die festlegen, wie über Verkaufsnachweise eine Nutzung gemeldeter Werke (Fotos, Illustrationen etc.) in Büchern nachgewiesen werden muss und hat diese Verkaufsnachweise für die oben genannten über 10.000 Bücher erhalten und akzeptiert, behauptet nun jedoch öffentlich vor dem Landgericht Köln, eine Nutzung habe trotz der korrekten Nachweise angeblich in Wirklichkeit gar nicht stattgefunden. 

Die überraschende und urheber*innenfeindliche Klage der Verwertungsgesellschaft schadet leider allen Verlagen und Urheber*innen und lässt die Frage, ob eine Nutzung vorliegt, zu einem potenziell sehr, sehr teuren Rätselraten werden, da selbst die korrekte Einhaltung der strengen Regeln des Verteilungsplans offensichtlich nicht vor einer Klage schützt.

Verwertungsgesellschaften setzen sich eigentlich für die Rechte von Urheber*innen ein. Die Aufgabe der Verwertungsgesellschaften ist es eigentlich, auf der Grundlage von Wahrnehmungsverträgen die Rechte der Urheber*innen so zu vertreten, so dass einzelne Urheber*innen Tantiemen für die Nutzung ihrer Werke (z. B. Musik, Texte, Fotos etc.) erhalten, z. B. in Form von Bibliothekstantiemen. Von der GEMA hat wahrscheinlich jede*r schon einmal gehört, doch es gibt noch eine Reihe anderer Verwertungsgesellschaften, z. B. die VG Wort, die besonders für Autor*innen relevant ist. 

Die Verwertungsgesellschaft, die für Fotograf*innen, Grafikdesigner*innen, Künstler*innen, Illustrator*innen etc. zuständig ist, wendet sich hier nun jedoch erstaunlicherweise gegen die Urheber*innen und versucht, Vergütungen von Werken in Büchern in weiten Teilen auszuhebeln, indem schlicht behauptet wird, es habe überhaupt keine Nutzung stattgefunden. 

Laut der "Nichtnutzung"-Argumentation der Verwertungsgesellschaft sollen Leser*innen (z. B. Familien, Bibliotheken, Kitas etc.) also über 10.000 Bücher gekauft, die darin enthaltenen Fotos jedoch niemals betrachtet haben. Ein Schlag ins Gesicht aller Leser*innen. 

Es mag sicher vorkommen, dass Bücher manchmal gekauft und nicht sofort gelesen werden, so wie manchmal Konzertkarten gekauft werden und dann kommt am Termin etwas dazwischen. Dass bei über 10.000 verkauften Konzertkarten jedoch niemand beim Konzert erscheint, bzw. höchstens Menschen, die dann nicht hinsehen und nicht hinhören, erscheint lebensfremd. Die Verwertungsgesellschaft argumentiert jedoch vor Gericht, es sei selbst für Laien klar zu erkennen, dass bei den über 10.000 verkauften Büchern keine Nutzung stattgefunden habe.

Urheber*innen, die ihre Arbeit (z. B. Layout, Satz, Fotos, Illustrationen, Werke, Abbildungen etc.) also korrekt in verteilungsplangemäß häufig verkauften Büchern melden (wie oben exemplarisch beschrieben), betrügen laut Verwertungsgesellschaft sogar angeblich ganz bewusst, da klar sei, dass keine Nutzung stattgefunden habe. Bereits gezahlte Tantiemen für Werke aller Art, z. B. Layouts, Fotos und Illustrationen, fordert die Verwertungsgesellschaft mit dieser "Nichtnutzung"-Argumentation und dem Vorwurf des Betrugs (§ 263 StGB) vor dem Landgericht Köln (vgl. z. B. Az.: 18 O 97/25) zurück. 

In der mündlichen Verhandlung gab der Rechtsbeistand der Verwertungsgesellschaft an, die Verwertungsgesellschaft führe sehr viele solcher Verfahren durch. Urheber*innen sind in den Augen der Verwertungsgesellschaft in solchen Fällen also anscheinend Betrüger*innen, deren Bücher zwar verkauft, doch angeblich nie genutzt werden. Glücklicherweise gilt vorerst die Unschuldsvermutung und die drei Richter der Kammer schienen während der ersten mündlichen Verhandlung nicht sehr überzeugt von der "Nichtnutzung"-Argumentation der Verwertungsgesellschaft.

Wenn die Verwertungsgesellschaft es dennoch schaffen sollte, mit ihrer "Nichtnutzung"-Argumentation (höchstrichterlich) die eigenen Verteilungsplanregeln für Verlage und Urheber*innen auszuhöhlen, entsteht dort, wo bislang zuverlässig Tantiemen für die geleistete Arbeit von Grafikdesigner*innen, Illustrator*innen, Fotograf*innen etc. ausgeschüttet wurden, eine Atmosphäre der Angst und Ungewissheit. Aufgrund der strengen Vorgaben zur Gleichbehandlung (aus dem VGG und Art. 3 GG) müsste die Verwertungsgesellschaft bei Klageerfolg zudem mutmaßlich alle Urheber*innen ausnahmslos gleich behandeln und möglicherweise sämtliche Tantiemen für Werke in Büchern zurückfordern. 

Schon jetzt sind daher leider alle Urheber*innen (und leider auch alle Verlage, Publizist*innen etc.), die Werke in Büchern bei der Verwertungsgesellschaft gemeldet und Tantiemen erhalten haben, sprichwörtlich "mit einem Bein im Knast" und befinden sich in akuter Gefahr, in naher Zukunft in langwierige und kostspielige Verfahren wegen angeblicher "Nichtnutzung" (trotz korrekt nachgewiesener Nutzung) verwickelt zu werden. Im schlimmsten Fall können so Urheber*innen, Publizist*innen, Verlagsverantwortliche etc. auf Betreiben der Verwertungsgesellschaft wegen (schweren) Betrugs gem. § 263 StGB für bis zu 10 Jahre im Gefängnis landen.

Leser*innen lesen und nutzen ihre Bücher und die darin enthaltenen Fotos, Illustrationen etc. in der Regel früher oder später und das sollte nicht angezweifelt, sondern gewertschätzt, respektiert und gefeiert werden!

Leser*innen lesen. 

Leser*innen lesen. 

Leser*innen lesen.