2010-04-26

Kirchenaustritt für Fortgeschrittene (NRW)

Nachdem mein Kirchenaustritt (siehe Kirchenaustritt für Anfänger) am Geburtstag des amtierenden Papstes wirksam wurde, wies man mich von verschiedenen Seiten darauf hin, dass der Papst dieses Geburtstagsgeschenk wahrscheinlich überhaupt nur bemerke, wenn ich meine Religionszugehörigkeit auch auf der Lohnsteuerkarte austragen ließe. Ob dem so ist, lasse ich mal im Raum stehen, denn das war schließlich sowieso nicht mein Hauptanliegen.

Da ich als Selbständiger normalerweise auf Rechnung und nicht auf Lohnsteuerkarte arbeite, freue ich mich, dass ich aktuell noch einen klitzekleinen Nebenjob bei einem größeren Unternehmen habe. So kann ich auch diese Facette der Welt der Formulare und Bescheinigungen am eigenen Leib erfahren...

Beim Amtsgericht teilte man mir bereits mit, man werde mir eine Bescheinigung zukommen lassen, mit der ich alles Weitere in die Wege leiten könne. Und so funktioniert nun Level 2 des Kirchenaustritts im Detail:

  1. Austrittsbescheinigung empfangen: Etwa eine Woche nach meinem Besuch beim Amtsgericht erhalte ich besagte Bescheinigung, in der noch einmal - in Fettschrift, mit Unterschrift einer Justizamtsrätin und einem hübschen Gerichtsstempel - bestätigt wird: "Die in vorstehender Niederschrift enthaltene Austrittserklärung ist mit Ablauf des 15.4.2010 wirksam geworden." Danke.

  2. Lohnsteuerkarte ausleihen: Da für das Austragen der Religionszugehörigkeit das Bürgerbüro zuständig ist, gilt es nun zunächst, die Lohnsteuerkarte aus den Tiefen der Personalabteilung des Unternehmens zu Tage zu fördern. Dafür betrete ich ein großes Gebäude, das ich bislang noch nie von innen sah, schreite durch lange leere Flure mit sich gespenstisch automatisch öffnenden Zwischentüren. Nach einigem Fragen komme ich bei meiner Lohnsteuerkarte an. Danke.

  3. Nummer ziehen: Im Bürgerbüro erhalte ich, nachdem ich brav bestätigen kann, dass ich Personalausweis, Austrittsbescheinigung und Lohnsteuerkarte bei mir trage, die Nummer 372 und den Auftrag, im Wartebereich Platz zu nehmen. Danke.

  4. Stempel abholen: Die Sachbearbeiterin des Bürgerbüros trägt, nachdem rot leuchtende Ziffern sich langsam von der 345 bis zur 372 bewegten, geschwind Allerlei in meine Lohnsteuerkarte ein und stempelt und zu meinem Erstaunen erfahre ich: Gültigkeit erlangt diese Veränderung erst zum 1.5.2010. Naja. Danke.

  5. Lohnsteuerkarte zurückbringen: Es ist bereits kurz vor 17 Uhr, die Gänge jetzt noch leerer als bei meinem ersten Besuch und in der Personalabteilung nur noch eine letzte einsame Seele, der ich meine frisch bestempelte Lohnsteuerkarte lächelnd anvertraue. Danke.

  6. Weiter leben: Auch in Level 2 des Kirchenaustritts ist das Wirksamwerden verzögert, dieses Mal sogar deutlich länger als in Level 1. Naja. Ich freue mich auf den ersten Mai... :-)

2010-04-15

Kirchenaustritt für Anfänger (NRW)

Vor dem Kirchenaustritt ein kurzer Hintergrundexkurs: Das Wort "Kirche" bezeichnet unter anderem sakrale Bauwerke und die Gesamtheit der Gemeinschaft der Christen (siehe Ekklesiologie), die von Jesus in den Dienst der Liebe gestellt wurde. Im Dienst der Liebe bin ich gerne und auch sakrale Bauwerke erheben mein Gemüt. So weit so gut. Kein Austritt an dieser Stelle. Ferner bezeichnet das Wort "Kirche" aber auch einzelne Religionsgemeinschaften, z.B. die "Katholische Kirche" oder die "Evangelische Kirche". Die Binsenweisheit "Der Fisch stinkt vom Kopf her" beschreibt die aktuelle Gesamtlage der Organisation "Katholische Kirche" in meinen Augen recht treffend. Ich sehe den Austritt aus dieser Organisation Kirche (rk) als Pflicht, die aus meiner Zugehörigkeit zur Kirche (Gemeinschaft der Christen) erwächst ("Niemand kann zwei Herren dienen" (Mt 6)).

Gut, nachdem das geklärt ist, zur Sache: Unter www.kirchenaustritt.de erfahre ich, dass in NRW der Austritt 30 Euro kostet und beim Amtsgericht persönlich erklärt werden muss.
  1. Amtsgericht aufsuchen: Nachdem mein Körper am Eingang auf Waffen gescannt wurde, erfahre ich, dass ich in Raum 235 mein Anliegen vorbringen darf.

  2. Wertmarken kaufen: In Raum 235 erklärt man mir, dass ich erst bei der Gerichtskasse in Raum 108 Wertmarken kaufen müsse, da man hier kein Bargeld annehmen dürfe. Also tausche ich in Raum 108 meine 30 Euro gegen etliche briefmarkenähnliche fünf Euro Papierchen, auf denen eine grüne Justitia - wie immer blind - abwägt.

  3. Austritt erklären: Zurück in Raum 235 überreiche ich die Papierchen und erkläre meinen Austritt unter Vorlage meines Personalausweises (Menschen die verheiratet, geschieden oder sonstwie getrennt oder verbunden sind, müssen auch das Familienbuch vorzeigen). Ich unterschreibe eine Austritterklärung, die an Kirche, Ordnungsamt etc. weitergeleitet wird und lese darauf überrascht, dass mein Austritt erst mit Ablauf des Tages Gültigkeit erlangt.

  4. Weiter leben: Bis heute Nacht um kurz nach Mitternacht werde ich besonders auf mich achten, damit ich das Wirksamwerden meines Kirchenaustritts noch erlebe...